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Für die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen
ist es hilfreich, die während der Schullaufbahn erworbenen Fähigkeiten auch zu dokumentieren. Dies kann inzwischen auf dem Zeugnis geschehen oder - wenn es sich um ehrenamtliches Engagement außerhalb
der Schule handelt - in einer dem Zeugnis beigefügten Anlage bestätigt werden.
Die Schule kann außerunterrichtliches Engagement einer Schlülerin oder eines Schülers auch auf dem Zeugnis unter der Rubrik Angaben zum außerunterichtlichen Engagement in der
Schule eintragen (Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 20.06.2002 -522.30- 40/26-50/02, BASS 12-65 Nr.6). Das erweiterte Zeugnis soll möglichst umfassend über die erreichten
Personal- und Sozialkompetenzen informieren und damit vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg in die Berufsausbildung erleichtern. Erfahrungen und Kompetenzen aus GÖS-Projekten gehören
beispielsweise dazu. Oft interessieren sich Arbeitgeber und Ausbilder gerade für diese Informationen eines Zeugnisses. Sie sagen über die Schülerin oder den Schüler oft mehr aus als die bloße trockene
fachliche Note.
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